1. Anbieterin und Geltungsbereich
StoryAlive ist ein Produkt der DIGITALE WELT GmbH, Rue de l’Hôpital 36, 3280 Meyriez, Schweiz. Kontakt: christof@digitalewelt.ch; Telefon: +41 79 678 21 53. Vertragspartnerin ist die DIGITALE WELT GmbH, nachfolgend «StoryAlive» oder «wir».
Diese AGB gelten für die mit uns vereinbarten StoryAlive-Leistungen. BUSINESS und PLACES werden ausschliesslich Unternehmen und Institutionen angeboten. EDU kann auch von Privatkunden bestellt werden. Gesetzlicher Verbraucherschutz richtet sich nach der tatsächlichen Stellung des Kunden und wird durch eine Produktbezeichnung nicht ausgeschlossen. «Kunde» bezeichnet die Person oder Organisation, die den Vertrag mit uns schliesst. Personen, die eine Experience des Kunden nutzen, werden dadurch nicht automatisch unsere zahlungspflichtigen Vertragspartner.
Die AGB gelten unabhängig davon, ob der Vertrag über die schweizerische, deutsche oder österreichische Website oder auf anderem Weg abgeschlossen wird. Die Ergänzungen für Deutschland und Österreich richten sich nach dem Kunden und dem anwendbaren Recht, nicht allein nach der besuchten Domain.
Individuelle Vereinbarungen, insbesondere die angenommene Offerte, Leistungsbeschreibung und ein ausdrücklich vereinbartes Service Level Agreement (SLA), gehen diesen AGB vor. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt. Für die Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten gilt die entsprechende Datenschutzvereinbarung vorrangig.
2. Vertragsabschluss und Leistungsumfang
Der Vertrag kommt durch Annahme einer Offerte oder eine andere ausdrückliche Einigung über die Leistungen zustande. Bei einer Online-Bestellung werden die Schritte zum verbindlichen Vertragsabschluss im Bestellablauf erläutert. Die AGB werden vor dem Abschluss zugänglich gemacht; massgebend ist die einbezogene Fassung.
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der vereinbarten Produktlinie, dem Paket und den ausdrücklich bestellten Optionen. Beschreibungen von Beispielen und Demos erweitern den vereinbarten Umfang nicht. Individuell vereinbarte Eigenschaften und gesetzliche Anforderungen an die Leistung bleiben massgebend.
Je nach Vereinbarung umfasst StoryAlive Konzeption und Einrichtung, Wissensaufbereitung, KI-Dialoge, Texteingabe, optionale Sprachfunktionen, Einbindung in Websites und Touchpoints, Mehrsprachigkeit, Integrationen, Dashboard, Analytics sowie Betrieb und Support. Die in der Offerte enthaltene Wissensaufbereitung, das Dashboard und Analytics Basic bleiben Bestandteil des gebuchten Pakets; zusätzliche Optionen werden gesondert ausgewiesen. Es werden keine für die vereinbarte Hauptleistung notwendigen Bestandteile allein durch eine spätere Umbenennung kostenpflichtig.
3. Einrichtung und produktive Inbetriebnahme
Die Einrichtung erfolgt auf Basis des vereinbarten Umfangs. Eine Experience kann zunächst in einer Entwicklungs-, Test- oder Pilotumgebung bereitgestellt werden. Der produktive Start wird mit dem Kunden abgestimmt.
Vor der Veröffentlichung können wir die Freigabe von Inhalten, Wissen, Dialogverhalten und Konfigurationen verlangen. Der Kunde prüft die ihm vorgelegten Bestandteile in dem für ihn zumutbaren Umfang. Seine Freigabe bestätigt deren Eignung nach seinem Kenntnisstand; sie entbindet uns nicht von unseren eigenen Leistungs-, Sicherheits- und Sorgfaltspflichten und schliesst Mängelrechte nicht aus.
4. Inhalte und Mitwirkung
Der Kunde behält die Rechte an seinen Inhalten und entscheidet, welches Wissen für seine Experience bereitgestellt und freigegeben wird. Er stellt sicher, dass er die erforderlichen Nutzungsrechte besitzt und personenbezogene Daten rechtmässig bereitstellen darf. Er sorgt für sachlich richtige, aktuelle Informationen und teilt wesentliche Änderungen mit.
Wir unterstützen die vereinbarte Erfassung, Strukturierung und technische Bereitstellung. Automatisch erzeugte Zusammenfassungen und Vorschläge werden im vereinbarten Freigabeprozess geprüft. Keine Partei muss rechtswidrige Weisungen ausführen.
5. KI-Transparenz und Grenzen
StoryAlive verwendet künstliche Intelligenz. Antworten, Empfehlungen und Stimmen können automatisiert erzeugt werden. Nutzerinnen und Nutzer werden spätestens bei der ersten Interaktion klar darüber informiert, dass sie mit einem KI-System kommunizieren. Der Kunde darf entsprechende Hinweise in seiner Einbindung nicht entfernen oder verdecken. Gesetzliche Kennzeichnungspflichten für synthetische Inhalte bleiben bestehen.
KI-Antworten können trotz geeigneter Wissensgrundlagen falsch, unvollständig oder veraltet sein. Wesentliche Aussagen sind vor ihrer Verwendung für folgenreiche Entscheidungen anhand verlässlicher Quellen oder durch qualifizierte Personen zu prüfen. StoryAlive ersetzt keine erforderliche medizinische, rechtliche, finanzielle oder andere fachliche Beratung und ist kein Notfalldienst.
Eine generierte Antwort begründet für sich allein keine rechtsverbindliche Zusage des Kunden oder von StoryAlive. Verbindliche Bestellungen, Buchungen oder andere Aktionen setzen einen dafür ausdrücklich eingerichteten und autorisierten Ablauf voraus. Gesetzliche Regeln über die Zurechnung von Erklärungen bleiben unberührt.
Der Einsatz für rechtlich erhebliche automatisierte Entscheidungen, insbesondere über Bildungszugang, benotete Leistungsbeurteilungen, Beschäftigung oder Kreditwürdigkeit, gehört ohne gesonderte Vereinbarung und Prüfung der dafür geltenden Anforderungen nicht zum vereinbarten Standardzweck. KI-Lernfeedback unterstützt die Lehrperson; ihre fachliche Verantwortung und erforderliche menschliche Prüfung bleiben bestehen.
Diese Hinweise beschreiben die Funktionsweise und die Einsatzgrenzen. Sie schliessen weder vereinbarte Eigenschaften noch gesetzliche Mängel- oder Haftungsansprüche aus.
6. Zweckmässige Nutzung und Sicherheit
StoryAlive ist für die im Vertrag bezeichneten Informations-, Beratungs-, Erlebnis- oder Lernanwendungen bestimmt. Der Kunde verwendet die Plattform rechtmässig und schützt seine Zugangsdaten vor unbefugter Nutzung.
Nicht zulässig sind insbesondere rechtswidrige Inhalte, die Verletzung von Persönlichkeits- oder Schutzrechten, das Umgehen von Zugangskontrollen oder vereinbarten Nutzungsgrenzen, Angriffe auf die Plattform sowie nicht vereinbarte automatisierte Massenabfragen, Lasttests oder die Weitergabe eines Zugangs als allgemeiner KI-Dienst an Dritte. Vereinbarte Integrationen, barrierefreie Hilfsmittel und normale Anfragen der vorgesehenen Nutzergruppen sind davon nicht betroffen.
Der Kunde wirkt im zumutbaren Umfang an der Aufklärung eines konkreten Missbrauchs mit. Er haftet nicht allein deshalb für jedes Verhalten unabhängiger Besucher, weil seine Experience öffentlich zugänglich ist.
7. Fair Use für Textdialoge
Die übliche, zweckentsprechende Nutzung der vereinbarten Textdialoge ist mit der Abonnementgebühr abgegolten. Nutzerinnen und Nutzer müssen keine KI-Tokens verwalten. Quantitative Grenzen, etwa eine vereinbarte Zahl von Dialogen oder gleichzeitigen Sitzungen, gelten nur, wenn sie vor Vertragsabschluss transparent vereinbart wurden. Interne Kostenbudgets sind keine nachträglichen Kundenkontingente.
Viele echte Besucher oder längere sachbezogene Gespräche sind für sich allein kein Missbrauch. Wenn das vereinbarte Nutzungsszenario dauerhaft erheblich überschritten wird, erläutern wir dem Kunden anhand geeigneter Nutzungsdaten den Umfang und die Auswirkungen und schlagen eine Anpassung für die Zukunft vor. Eine solche Anpassung, insbesondere ein kostenpflichtiges Zusatzpaket oder eine dauerhafte Einschränkung der Hauptleistung, bedarf einer Vereinbarung. Rückwirkende Mehrverbrauchsgebühren entstehen dadurch nicht.
Bei einer konkreten Gefährdung von Sicherheit, Stabilität oder der vertragsgemässen Nutzung durch andere Kunden dürfen wir vorübergehend die hierfür erforderlichen Schutzmassnahmen treffen. Dazu zählen vorrangig die Begrenzung auffälliger automatisierter Anfragen oder einzelner Sitzungen. Eine vollständige Sperre kommt nur in Betracht, wenn mildere Massnahmen nicht ausreichen.
Soweit die Dringlichkeit es zulässt, informieren wir den Kunden vorab über Grund, Umfang und voraussichtliche Dauer und geben Gelegenheit zur Abhilfe. Bei sofort erforderlichen Massnahmen holen wir diese Information unverzüglich nach. Wir überprüfen die Massnahme und heben sie auf, sobald ihr Grund entfällt. Unstreitige übrige Leistungen bleiben soweit technisch möglich verfügbar. Gesetzliche Rechte bei Leistungsausfällen, insbesondere Minderung, Erstattung und Kündigung, bleiben bestehen.
8. Kostenpflichtige Sprachdialoge
Interaktive Sprachdialoge sind eine separat zu vereinbarende Option, soweit sie nicht bereits ausdrücklich im gebuchten Paket enthalten sind. Bestehende Zusagen zu Sprachfunktionen werden durch diese AGB nicht eingeschränkt. Eine Mikrofonfreigabe durch Besucher ist keine Bestellung einer kostenpflichtigen Option.
Vor der Aktivierung werden Preis, Währung, Steuern, Abrechnungsperiode und Abrechnungseinheit festgelegt. Bei einem Minuten- oder sonstigen Verbrauchsmodell werden zusätzlich das enthaltene Kontingent, Messbeginn und Messende, Rundung, Behandlung von Pausen und fehlgeschlagenen Verbindungen, ein allfälliger Mehrverbrauchspreis und die Kostengrenze vereinbart. Ohne eine solche Preisvereinbarung dürfen keine nutzungsabhängigen Zusatzentgelte verrechnet werden.
Ein Mehrverbrauch oder eine automatische Aufladung ist nur zahlungspflichtig, wenn der Kunde dies zuvor ausdrücklich mit Preis und Grenze vereinbart hat. Ohne diese Vereinbarung wird die Sprachoption nach Ausschöpfung eines vereinbarten Kontingents bis zur nächsten Periode oder einer ausdrücklich bestellten Erweiterung pausiert. Der vereinbarte Textdialog bleibt davon unberührt, soweit keine gesonderte technische Störung vorliegt.
Wir informieren den Kunden rechtzeitig vor einer absehbaren Ausschöpfung und stellen eine nachvollziehbare Verbrauchsübersicht bereit. Vom Anbieter verursachte technische Wiederholungen, interne Tests und nicht zustande gekommene Sprachverbindungen werden nicht als erfolgreiche Kundennutzung verrechnet. Doppelzählungen werden berichtigt. Vereinbarte technische Messregeln müssen diesen Grundsätzen entsprechen.
Für Sprachdialoge gelten dieselben Missbrauchsregeln und verhältnismässigen Schutzmassnahmen wie für Textdialoge. Erhöhte interne Kosten allein berechtigen nicht zur nachträglichen Änderung des Preises oder des enthaltenen Umfangs.
9. Drittdienste und Integrationen
Zur Leistungserbringung können wir Hosting-, Authentifizierungs-, KI- und Sprachdienste sowie weitere technische Dienstleister einsetzen. Der Kunde stellt die erforderlichen Rechte und Zugänge für von ihm bereitgestellte Systeme sicher.
Änderungen an kundenseitigen Systemen können Anpassungsarbeiten erforderlich machen. Kostenpflichtige Zusatzarbeiten werden vor ihrer Ausführung vereinbart. Der Einsatz von Drittdiensten beseitigt unsere Verantwortung für die vereinbarte Leistung und für Personen, deren Verhalten wir gesetzlich zu vertreten haben, nicht.
10. Betrieb, Wartung und Support
Wir betreiben die Plattform mit angemessener fachlicher Sorgfalt. Ohne gesondertes SLA wird keine bestimmte prozentuale oder unterbrechungsfreie Verfügbarkeit zugesichert. Die Pflicht zur vertragsgemässen Leistung bleibt bestehen.
Erforderliche Wartungs- und Sicherheitsarbeiten dürfen vorübergehende Einschränkungen verursachen. Planbare Arbeiten kündigen wir möglichst früh an und begrenzen Beeinträchtigungen auf das Erforderliche. Supportumfang, Reaktionszeiten und besondere Anforderungen an zeitkritische Einsätze ergeben sich aus der Offerte oder dem SLA.
11. Preise und Zahlung
Massgebend sind die vereinbarten Preise. Die Offerte bezeichnet die Währung und die Steuerbehandlung. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern werden Gesamtpreise einschliesslich anfallender Steuern sowie unvermeidbare Zusatzkosten vor dem Vertragsabschluss ausgewiesen.
Einrichtungs-, Konzeptions- und Integrationsleistungen können separat und in Teilzahlungen verrechnet werden. Höhe und Fälligkeit werden individuell vereinbart; eine allgemeine Anzahlung von 50 Prozent gilt nicht. Sofern die Offerte nichts anderes bestimmt, sind vereinbarte Einrichtungsleistungen vor dem produktiven Start vollständig zu bezahlen.
Das Abonnement beginnt grundsätzlich mit der produktiven Inbetriebnahme. Für online bestellte EDU-Jahreslizenzen von Privatkunden gilt abweichend Ziffer 12: Die Laufzeit beginnt am Bestelldatum. Massgebend ist die verbindliche Bestellung; der Beginn und das Ende werden in der Bestellbestätigung ausgewiesen. Die Bereitstellung richtet sich nach dem Bestellablauf und einem gegebenenfalls gesondert verlangten vorzeitigen Leistungsbeginn. Die erste Abonnementgebühr wird nach dem vorab vereinbarten Zahlungsplan, bei anderen Abonnementen spätestens mit der produktiven Inbetriebnahme fällig. Bei unmittelbar nutzbaren Self-Service-Produkten gilt die vereinbarte Aktivierung als produktiver Start; ausdrücklich angebotene kostenlose Testphasen richten sich nach den vorab mitgeteilten Bedingungen. Eine kostenlose Testphase wird nicht ohne ausdrückliche Bestellung in ein kostenpflichtiges Abonnement umgewandelt.
Entscheidet sich der Kunde nach einer Test- oder Pilotphase gegen den produktiven Start, fallen noch nicht fällige Abonnementgebühren nicht an. Bereits erbrachte, vereinbarte und fällige Einrichtungsleistungen bleiben zu bezahlen. Gesetzliche Rückabwicklungs-, Mängel- und Widerrufsrechte gehen vor.
Rechnungen sind mangels anderer Vereinbarung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Wiederkehrende Gebühren werden nach dem vereinbarten Abrechnungsintervall verrechnet. Zusätzliche Leistungen und Preisänderungen bedürfen einer vorgängigen Vereinbarung. Eine vereinbarte Preisgarantie bleibt bestehen.
12. Laufzeit und Kündigung
Für EDU-Privatkunden gilt die nachfolgende Jahresregel. Für die übrigen Verträge läuft das Abonnement mangels abweichender Vereinbarung in monatlichen Abrechnungsperioden. Es kann ohne zusätzliche Kündigungsfrist zum Ende der laufenden Periode gekündigt werden. Ohne Kündigung folgt eine weitere monatliche Periode. Für Verbraucher in Deutschland und Österreich gilt ergänzend Ziffer 18.
EDU-Jahreslizenzen für Privatkunden werden direkt online bestellt und gelten für ein Jahr ab Bestelldatum. Das konkrete Enddatum wird vor Bestellung angezeigt und in der Bestätigung festgehalten. Die Lizenz endet danach automatisch; eine Verlängerung setzt eine neue aktive Bestellung voraus. Es erfolgt keine automatische Verlängerung oder erneute Belastung. Eine ordentliche Kündigung kann jederzeit erklärt werden und wirkt zum Ende des vereinbarten Lizenzjahres. Die Nutzung bleibt bis dahin möglich. Eine vorzeitige Nichtnutzung oder ordentliche Kündigung führt nicht zu einer anteiligen Rückerstattung. Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts-, Mängel-, ausserordentliche Kündigungs- und daraus folgende Erstattungsrechte bleiben unberührt.
Die Kündigung kann per E-Mail an christof@digitalewelt.ch oder über eine dafür bereitgestellte Kündigungsfunktion erfolgen. Wir bestätigen den Eingang und das Vertragsende in Textform; die Wirksamkeit hängt nicht von unserer Bestätigung ab.
Für zeitlich begrenzte Veranstaltungen und Kampagnen kann eine feste Nutzungsdauer vereinbart werden. Sie endet ohne automatische Verlängerung, sofern nichts anderes wirksam vereinbart wurde. Jahres- oder Schuljahreslizenzen gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung; ein solcher Produktvertrag wird nicht durch diese AGB in ein Monatsabo umgewandelt. Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen.
13. Vertragsende und Daten
Nach Ende der produktiven Nutzung wird die betreffende Experience deaktiviert. Kundenspezifische Inhalte, Wissen und Konfigurationen werden grundsätzlich noch 30 Tage zur vereinbarten Übergabe oder einer möglichen Reaktivierung aufbewahrt. Eine längere Aufbewahrung kann individuell, gegebenenfalls kostenpflichtig, vereinbart werden.
Diese Regel verlängert nicht automatisch die zulässige Speicherdauer personenbezogener Gesprächs-, Audio- oder Lerndaten. Gesetzliche Löschpflichten, verbindliche Löschweisungen und die Auftragsverarbeitungsvereinbarung gehen vor. Eine längere Aufbewahrung setzt auch datenschutzrechtlich eine zulässige Grundlage voraus.
Nach Ablauf der zulässigen Fristen werden personenbezogene Daten gelöscht oder wirksam anonymisiert. Gesetzlich aufzubewahrende Daten werden auf den erforderlichen Umfang beschränkt und nur noch für den entsprechenden Zweck verwendet. Sicherungskopien werden nach dem festgelegten Sicherungs- und Löschzyklus bereinigt.
Der Kunde kann während der Übergabefrist die Herausgabe seiner bereitgestellten Inhalte in einem verfügbaren gängigen elektronischen Format verlangen. Ein allfälliger besonderer Migrationsaufwand wird vorab vereinbart. Gesetzliche kostenlose Herausgabe- und Datenübertragbarkeitsrechte bleiben unberührt. Eine spätere Reaktivierung setzt voraus, dass die Daten noch vorhanden und technisch verwendbar sind.
14. Datenschutz
Wir bearbeiten personenbezogene Daten nach dem anwendbaren schweizerischen Datenschutzrecht und, soweit anwendbar, der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Informationen enthalten die Datenschutzerklärung und gegebenenfalls die Hinweise der jeweiligen Experience.
Soweit wir Daten im Auftrag des Kunden bearbeiten, wird vor Beginn dieser Verarbeitung die erforderliche Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung beziehungsweise Auftragsverarbeitung einschliesslich technischer und organisatorischer Massnahmen abgeschlossen. Die AGB ersetzen diese Vereinbarung nicht. Jede Partei erfüllt die Pflichten, die ihrer tatsächlichen Rolle entsprechen.
15. Nutzungsrechte
Die Rechte an Plattform, Software, generischen Komponenten und Weiterentwicklungen verbleiben bei uns oder den jeweiligen Rechteinhabern. Der Kunde erhält für die Vertragsdauer die zur vereinbarten Nutzung notwendigen Rechte.
An Kundeninhalten erhalten wir nur die Rechte, die für die vereinbarte Speicherung, Aufbereitung und Verwendung erforderlich sind. Die Rechte des Kunden und Dritter bleiben bestehen. Eine darüber hinausgehende Verwendung bedarf einer entsprechenden Rechtsgrundlage oder gesonderten Erlaubnis. Allein die Nutzung von StoryAlive erlaubt uns keine Veröffentlichung vertraulicher Kundeninhalte oder ihre beliebige Weiterverwendung zum Training von KI-Modellen.
16. Haftung und Mängelrechte
Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für schuldhafte Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit sowie soweit eine Haftung gesetzlich zwingend ist. Übernommene Garantien bleiben nach ihrem Inhalt verbindlich.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Haftungs- und Mängelrechte ohne die nachfolgende Beschränkung.
Gegenüber unternehmerischen Kunden haften wir bei leichter Fahrlässigkeit für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmässig vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit gegenüber unternehmerischen Kunden ausgeschlossen, soweit dies nach dem anwendbaren Recht zulässig ist.
Ein Schaden ist nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil er im Zusammenhang mit einer KI-Antwort oder einem externen Dienst entstanden ist. Entscheidend sind die gesetzlichen Voraussetzungen und die vorstehenden Regeln. Zwingende datenschutzrechtliche Ansprüche bleiben unberührt. Für geschäftskritische Anwendungen vereinbaren die Parteien angemessene Vorsorgemassnahmen.
17. Änderungen, Recht und Gerichtsstand
Wir dürfen technisch notwendige Änderungen vornehmen, um Sicherheit, Rechtskonformität und Kompatibilität zu erhalten, soweit sie zumutbar sind und die vereinbarte Hauptleistung nicht wesentlich beeinträchtigen. Wesentliche Leistungsänderungen und Änderungen von Preis oder Vertragsrechten bedürfen einer Vereinbarung oder einer konkret anwendbaren gesetzlichen Grundlage. Eine blosse Mitteilung, das Schweigen des Kunden oder die weitere Nutzung gelten nicht als Zustimmung zu neuen AGB.
Es gilt schweizerisches Recht. Verbraucher behalten zusätzlich den Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts, soweit diese ohne Rechtswahl anwendbar wären. Zwingendes internationales Recht bleibt unberührt.
Für unternehmerische Kunden wird, soweit eine solche Vereinbarung zulässig ist, Murten, Schweiz, als Gerichtsstand vereinbart. Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände; insbesondere wird ihnen ein gesetzlicher Gerichtsstand an ihrem Wohnsitz nicht entzogen.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, richtet sich ihre Ersetzung nach dem anwendbaren Gesetz. Es erfolgt keine automatische Reduktion einer unzulässigen Klausel auf das gerade noch zulässige Mass.
18. Ergänzungen für Deutschland und Österreich
18.1 Gemeinsame Verbraucherregeln
Verbraucher ist, wer nach dem anwendbaren Recht zu privaten Zwecken handelt. Eine Bestellung durch eine einzelne Lehrperson ist nicht allein wegen des beruflichen Zusammenhangs automatisch ein Unternehmergeschäft. Massgebend sind die konkreten Umstände.
Bei Fernabsatzverträgen und ausserhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen besteht nach Massgabe des anwendbaren Rechts ein vierzehntägiges Widerrufsrecht, in Österreich auch Rücktrittsrecht genannt. Die gesonderte Belehrung und das Musterformular werden vor Vertragsabschluss bereitgestellt und zusammen mit der Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt. Die frühere Nutzung oder ein Go-live beseitigen dieses Recht nicht automatisch.
Für EDU-Privatkunden in Deutschland und Österreich gilt die feste Jahreslizenz nach Ziffer 12 mit automatischem Ende und ohne automatische Verlängerung. Die jederzeit mögliche ordentliche Kündigung beendet das laufende Lizenzjahr nicht vorzeitig. Der Ausschluss einer anteiligen Erstattung bei ordentlicher Kündigung gilt nicht für gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts-, Mängel- oder sonstige zwingende Beendigungs- und Erstattungsrechte.
Digitale Leistungen müssen die vertraglichen und gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Gesetzlich geschuldete Aktualisierungen, einschliesslich Sicherheitsaktualisierungen, werden im gesetzlich erforderlichen Zeitraum bereitgestellt. Die Hinweise zu KI, Wartung und Drittdiensten schränken diese Rechte nicht ein.
18.2 Deutschland
Für Verbraucher bleiben insbesondere die gesetzlichen Rechte bei digitalen Produkten nach §§ 327 ff. BGB bestehen. Weitergehende Änderungen bei dauerhafter Bereitstellung erfolgen nur unter den Voraussetzungen des § 327r BGB. Bei einer mehr als unerheblichen Beeinträchtigung von Zugang oder Nutzung informieren wir rechtzeitig auf einem dauerhaften Datenträger über die Änderung und das gesetzliche Recht, den Vertrag innerhalb von 30 Tagen kostenfrei zu beenden. Die gesetzlichen Ausnahmen, insbesondere eine ohne Zusatzkosten erhaltene vertragsgemässe unveränderte Nutzung, bleiben bestehen.
Gesetzliche Pflichten zur Bereitstellung einer Kündigungsschaltfläche und einer elektronischen Widerrufsfunktion bleiben unberührt. Kündigung und Widerruf können auch per E-Mail erklärt werden.
18.3 Österreich
Für Verbraucher bleiben insbesondere die Rechte nach KSchG, FAGG und VGG bestehen. Weitergehende Änderungen fortlaufender digitaler Leistungen richten sich nach § 27 VGG. Bei mehr als geringfügiger Beeinträchtigung von Zugang oder Nutzung informieren wir rechtzeitig auf einem dauerhaften Datenträger über die Änderung und das Recht zur kostenfreien Vertragsauflösung binnen 30 Tagen ab Änderung oder, bei späterer Information, ab deren Zugang. Die gesetzlichen Ausnahmen für eine unverändert verfügbare vertragsgemässe Leistung bleiben bestehen.
Eine an das Ausbleiben einer Erklärung geknüpfte Vertragsverlängerung setzt die gesetzlich erforderliche besondere Information und eine angemessene Reaktionsfrist voraus. Zwingende Regeln über Vertragsdauer und Kündigung bleiben bestehen. Gesetzliche Pflichten zur Bereitstellung einer elektronischen Rücktrittsfunktion bleiben unberührt. Ein Rücktritt kann auch per E-Mail erklärt werden.
Bei Widersprüchen gehen die jeweils anwendbaren Verbraucherergänzungen den allgemeinen Bestimmungen vor.
